Tabletten dürfen nur dann geteilt werden, wenn das ausdrücklich im Beipackzettel erlaubt ist. Das Teilen kann anderenfalls die Wirkung der Arznei verändern. Ob das Zerbrechen erlaubt ist, ist in der Regel an Bruchrillen auf den Tabletten zu erkennen. Allerdings ist Vorsicht geboten, denn manche Tabletten haben Schmuckkerben, die nur der besseren Unterscheidung verschiedener Tabletten dienen, nicht aber dem leichteren Teilen.…